Endlich alles geregelt!

Veröffentlicht von Nancy am

Vorsorge treffen – für sich selbst und für die Menschen, die einem wichtig sind.

Mit einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung und einem Testament stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden –
auch dann, wenn Sie sie selbst nicht mehr äußern können.

Vorsorgevollmacht: Wer darf für Sie Entscheidungen treffen, wenn Sie es selbst nicht mehr können?
Patientenverfügung: Welche medizinischen Maßnahmen wünschen Sie – und welche nicht?
Testament: Was soll mit Ihrem Vermögen passieren und wer soll was erhalten?

Wer frühzeitig vorsorgt, entlastet seine Angehörigen und schafft Klarheit in schwierigen Situationen.
Ein Gespräch und die richtige Gestaltung dieser Dokumente können viel Sicherheit geben.

Im Rahmen der Generationenberatung begleite ich Sie strukturiert durch alle wichtigen Fragen der rechtlichen Vorsorge. Dabei führe ich Sie Schritt für Schritt durch die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament und entwickle gemeinsam mit Ihnen und den spezialisierten Fachanwälten für Erbrecht aus dem Netzwerk des Institut GenerationenBeratung eine passende Vorsorgestrategie für Sie und Ihre Familie.“


0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Erstinformation

Für eine persönliche Beratung können Sie wie folgt Kontakt mit mir aufnehmen.

Telefon: 0176 – 477 21 529
E-Mail: n.dittmar@tandem-finanzberatung.de

Ich habe die Erstinformation (PDF) gelesen und gespeichert, verzichte auf eine persönliche Beratung und möchte mit dem Besuch der Seite fortfahren


Gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive – IDD) zu Fernabsatzverträgen sind wir dazu verpflichtet, an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen.