Vorsorge für die ganze Familie

Was ist, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können?
Ohne eine Vorsorgevollmacht setzt das Gericht einen Betreuer ein.
Dieser trifft für Sie mit Absprache vom Gericht alle Entscheidungen.

Ohne  Patientenverfügung wissen Ärzte und Angehörige nicht, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen.
Eine Patientenverfügung gibt klare Orientierung, schützt Ihre Selbstbestimmung und nimmt Angehörigen die belastende Entscheidung ab.

Was geschieht nach dem Tod mit meinem Erbe?  Zählt mein eigener Wille?

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Stimmt das mit Ihrem eigenen Willen überein?
Nur mit einem Testament kann ich meinen letzten Willen durchsetzen, Streit und Konflikte innerhalb der Familie vermeiden.

Wer frühzeitig vorsorgt, entlastet seine Angehörigen und schafft Klarheit in schwierigen Situationen.
Ein Gespräch und die richtige Gestaltung dieser Dokumente können viel Sicherheit geben.

Im Rahmen der Generationenberatung begleite ich Sie strukturiert durch alle wichtigen Fragen der rechtlichen Vorsorge. Dabei führe ich Sie Schritt für Schritt durch die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament und entwickle gemeinsam mit Ihnen und den spezialisierten Fachanwälten für Erbrecht aus dem Netzwerk des Institut GenerationenBeratung  eine passende Vorsorgestrategie für Sie und Ihre Familie.

Erstinformation

Für eine persönliche Beratung können Sie wie folgt Kontakt mit mir aufnehmen.

Telefon: 0176 – 477 21 529
E-Mail: n.dittmar@tandem-finanzberatung.de

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Gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive – IDD) zu Fernabsatzverträgen sind wir dazu verpflichtet, an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen.