betriebliche Altersvorsorge

Vor dem Hintergrund der Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung, steigt die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung.

Der wichtigste Grundsatz in der betrieblichen Altersvorsorge ist:

bAV ist keine Versicherung!
Sondern das Versprechen einer Leistung zum Zweck der Versorgung durch den Arbeitgeber.

Begleitet mit rechtlicher Unterstützung und Dokumentation kann ich Sie als Arbeitgeber haftungssicher aufstellen und Ihre Arbeitnehmer kompetent beraten.

bAV kann auch einfach sein

 

 

 

Erstinformation

Für eine persönliche Beratung können Sie wie folgt Kontakt mit mir aufnehmen.

Telefon: 0176 – 477 21 529
E-Mail: n.dittmar@tandem-finanzberatung.de

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Gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive – IDD) zu Fernabsatzverträgen sind wir dazu verpflichtet, an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen.